Abschnitt 1
Allgemeine Pflichten
Artikel 24
Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Artikel 25
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 26
Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
Artikel 27
Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
Artikel 28
Auftragsverarbeiter
Artikel 29
Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Artikel 30
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 31
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde