Artikel 99

Inkrafttreten und Anwendung

  • (1)   Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
  • (2)   Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.
    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
    Geschehen zu Brüssel am 27. April 2016.