Artikel 94

Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

  • (1)   Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.
  • (2)   Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.