KAPITEL 5
Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
Artikel 44
Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
Artikel 45
Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
Artikel 46
Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
Artikel 47
Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
Artikel 48
Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
Artikel 49
Ausnahmen für bestimmte Fälle
Artikel 50
Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten